Drucken

05. Februar 2014

Verkehrskonzept Basler Innenstadt: In Kraft, aber noch nicht für alle zufriedenstellend

Seit Anfang dieses Jahres ist das Verkehrskonzept Basler Innenstadt, mit dem zahlreiche Neuerungen rund um die Zufahrt zur Innenstadt umgesetzt werden, in Kraft. So gilt neu flächendeckend Tempo 30 statt Tempo 50 und mit Ausnahme einiger weniger Kategorien darf der motorisierte Fahrzeugverkehr nicht mehr bewilligungsfrei in die Innenstadt.

 

Das Verkehrskopzept Basler Innenstadt ist Teil der Umsetzung des Gegenvorschlags der Städte-Initiative, die den Kanton Basel-Stadt verpflichtet, bis zum Jahr 2020 den innerstädtischen Motorfahrzeugverkehr um zehn Prozent zu reduzieren. Nebst der Höchstgeschwindigkeit wurde auch der bewilligungsfreie Zugang zur Innenstadt für den Güterumschlag reduziert. Dieser ist neu noch von Montag bis Freitag von 6 bis 11 Uhr und samstags während drei Stunden von 6 bis 9 Uhr möglich. In der übrigen Zeit muss entweder eine Kurzbewilligung für 20 Franken oder eine maximal ein Jahr lang gültige Dauerbewilligung für 100 Franken gelöst werden. Dafür ist in einer ersten Phase noch das persönliche Erscheinen bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt nötig, zu einem späteren Zeitpunkt ist eine elektronische Gesuchseinreichung vorgesehen.

 

Noch sind nicht alle konkreten Massnahmen umgesetzt, die Verbotstafeln sind noch nirgends zu sehen. Die definitive Umsetzung inklusive der vollständigen Beschilderung ist von Anfang März bis Ende Oktober 2014 vorgesehen. Nach dem Ende dieser Übergangszeit wird die Kulanz seitens der Behörden sinken.

 
Einbezug von Betroffenen mangelhaft

"Die Umsetzung des Verkehrskonzepts Basler Innenstadt bietet noch einige Knackpunkte, die vermutlich hätten verhindert werden können, wären die Inputs der am Ausarbeitungsprozess beteiligten Parteien angemessen berücksichtigt worden", so Martin Dätwyler, stv. Direktor der Handelskammer beider Basel. Die Handelskammer sieht denn auch noch gewisse Verbesserungsmöglichkeiten im Verkehrskonzept. Damit bei der Überarbeitung kein Flickwerk entsteht, plädiert die Handelskammer für ein strukturiertes Vorgehen bei einer allfälligen Überarbeitung. Wichtig ist der Kammer, dass sämtliche Marktteilnehmer diskriminierungsfrei Zugang zur Innenstadt erhalten und dass bei der Vergabe von Bewilligungen keine Marktverzerrungen entstehen.

 

Für Auskünfte und Bewilligungen steht die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt zur Verfügung.

 

 

Update vom 05. Februar 2014

Erfreut nimmt die Handelskammer beider Basel vom Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements und dem Bau- und Verkehrsdepartement, das Verkehrskonzept Innenstadt vorläufig nicht umzusetzen, Kenntnis. Nachdem diverse Vorstösse im Grossen Rat zum Thema Verkehrsregime eingereicht worden sind, hat man sich dazu entschlossen, die Entscheide zu diesen Vorstössen abzuwarten. Somit wird das Verkehrskonzept Innenstadt frühestens vor dem Sommerferien 2014 umgesetzt.

 

Martin Dätwyler
Direktor
[email protected]
T +41 61 270 60 81

Artikel teilen

per E-Mail weiterleiten

Das könnte Sie auch interessieren